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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Informationen zum Allgemeinen Wohnberechtigungsschein
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig. Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet Wohnbauförderung des Sozialamts beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum - WFNG NRW
Voraussetzungen
Zum 01.01.2022 haben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW) Änderungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen und der angemessenen Wohnungsgröße ergeben, die zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist erst dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Haushaltsgröße Netto-Einkommensgrenze Wohnungsgröße
1 Person 20.420 € 50 qm
2 Personen 24.600 € 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 30.260 € 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 35.920 € 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 41.580 € 5 Wohnräume oder 110 qm
6 Personen 47.240 € 6 Wohnräume oder 125 qm
7 Personen 52.900 € 7 Wohnräume oder 140 qm
jede weitere Person + 5.660 € + 1 Wohnraum oder + 15 qm
Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jährlich um 740 € (Kinderkomponente).
Ein ausfüllbares Antragsformular finden Sie rechts unter Downloads.
Unterlagen
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis / Pass
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, BaföG und andere)
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Urteil über Ehescheidung
- gegebenenfalls Vollmacht
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Schul-/Studienbescheinigung
- gegebenenfalls Mutterpass
- gegebenenfalls Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- gegebenenfalls Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Neben diesen Unterlagen können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.
Kosten
Die Kosten eines Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines belaufen sich auf 10 €.
Zuständige Einrichtung
A 50 - Sozialamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: sozialamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig. Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet Wohnbauförderung des Sozialamts beantragt werden.
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis / Pass
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, BaföG und andere)
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Urteil über Ehescheidung
- gegebenenfalls Vollmacht
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Schul-/Studienbescheinigung
- gegebenenfalls Mutterpass
- gegebenenfalls Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- gegebenenfalls Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Neben diesen Unterlagen können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.
Die Kosten eines Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines belaufen sich auf 10 €.
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Heinze
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