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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Beschreibung
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Dabei sind auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl aufgenommen. Der Antrag ist bei der Gemeindebehörde zu stellen, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war.
Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche und zum Antrag finden Sie hier.
§ 6 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, § 17 Europawahlordnung
Ob in Ihrem Fall - neben dem Antrag - weitere Unterlagen beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Antragsformular.
A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.
Der Antrag wird in der Regel am (Werk-)Tag des Eingangs bearbeitet und die Briefwahlunterlagen zeitnah versandt, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuständige Einrichtungen
- Wahlamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-505 - E-Mail:
wahlamt@alsdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Amtsleiter
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Telefon: 02404 50-314
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E-Mail: thomas.dieckmann@alsdorf.de
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiter / Datenschutzbeauftragter
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Telefon: 02404 50-356
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E-Mail: christian.dankers@alsdorf.de
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