BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR beantragen

Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

 

 

Voraussetzungen

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

EWR-Staaten

  • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

 

Unterlagen

Benötigt werden:

  • gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

 

Kosten

- 37,00 € - (bei Antragsstellung zu entrichten) in Bar oder EC-Cash
 
 

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei.

 

 

Hinweise und Besonderheiten

Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?

Sie können die eID-Karte  dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.  

Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).  

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
 
 

Weitere Informationen

Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:

Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

Auf der linken Seite:
- Logo für die Online-Ausweisfunktion

Auf der rechten Seite:
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)

 

Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Moreno Magarin:
Tel: 02404 50-361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Hofman:
Tel: 02404 50-249
E-Mail: tanja.hofman@alsdorf.de
Frau Lesmeister:
Tel: 02404 50-277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Herr Pavlidis:
Tel: 02404 50-275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Rottenfußer:
Tel: 02404 50-276
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR beantragen

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

 

 

Benötigt werden:

  • gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

 

Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:

Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

Auf der linken Seite:
- Logo für die Online-Ausweisfunktion

Auf der rechten Seite:
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)

 

Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde

- 37,00 € - (bei Antragsstellung zu entrichten) in Bar oder EC-Cash
 
 
eID, elektronisch, Identität, Pass, Personalausweis, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/30931/show
Einwohnermeldeamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361

Herr

Moreno Magarin

62

02404 50-361
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Hofman

59a

02404 50-249
tanja.hofman@alsdorf.de

Frau

Lesmeister

59b

02404 50-277
meldeamt@alsdorf.de

Herr

Pavlidis

59a

02404 50-275
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Rottenfußer

59c

02404 50-276
meldeamt@alsdorf.de