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 Ruhender Verkehr - Einspruch bei gebührenpflichtigen Verwarnungen

Das Sachgebiet "Ruhender Verkehr" bearbeitet die gebührenpflichtigen Verwarnungen, auch „Knöllchen“ genannt, erstellt Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide und Kostenbescheide und versendet diese an die Empfänger. Einsprüche und Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind hierhin zu richten.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Hinweis auf eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgefunden haben, sehen Sie bitte bis zum Erhalt des Anhörungsbogens von Rückfragen ab. Bis zur Versendung des Anhörungsbogens können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, da Ihre Falldaten bis dahin nicht vorliegen. 

Hinweise und Besonderheiten

Bitte halten Sie ihr Aktenzeichen bereit.

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Beckers:
Tel: 02404 50-266
Frau Lenz:
Tel: 02404 50-413
E-Mail: claudia.lenz@alsdorf.de
Ruhender Verkehr - Einspruch bei gebührenpflichtigen Verwarnungen

Das Sachgebiet "Ruhender Verkehr" bearbeitet die gebührenpflichtigen Verwarnungen, auch „Knöllchen“ genannt, erstellt Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide und Kostenbescheide und versendet diese an die Empfänger. Einsprüche und Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind hierhin zu richten.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Hinweis auf eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgefunden haben, sehen Sie bitte bis zum Erhalt des Anhörungsbogens von Rückfragen ab. Bis zur Versendung des Anhörungsbogens können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, da Ihre Falldaten bis dahin nicht vorliegen. 

Einspruch, ruhend, Verkehr, Parken, Knolle, Knöllchen, Verstoß, Auto, Kfz, PKW https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22826/show
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Frau

Beckers

53

02404 50-266

Frau

Lenz

53

02404 50-413
claudia.lenz@alsdorf.de