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Ruhender Verkehr - Einspruch bei gebührenpflichtigen Verwarnungen
Das Sachgebiet "Ruhender Verkehr" bearbeitet die gebührenpflichtigen Verwarnungen, auch „Knöllchen“ genannt, erstellt Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide und Kostenbescheide und versendet diese an die Empfänger. Einsprüche und Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind hierhin zu richten.
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Hinweis auf eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgefunden haben, sehen Sie bitte bis zum Erhalt des Anhörungsbogens von Rückfragen ab. Bis zur Versendung des Anhörungsbogens können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, da Ihre Falldaten bis dahin nicht vorliegen.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte halten Sie ihr Aktenzeichen bereit.
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Zuständige Einrichtung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Das Sachgebiet "Ruhender Verkehr" bearbeitet die gebührenpflichtigen Verwarnungen, auch „Knöllchen“ genannt, erstellt Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide und Kostenbescheide und versendet diese an die Empfänger. Einsprüche und Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind hierhin zu richten.
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Hinweis auf eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgefunden haben, sehen Sie bitte bis zum Erhalt des Anhörungsbogens von Rückfragen ab. Bis zur Versendung des Anhörungsbogens können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, da Ihre Falldaten bis dahin nicht vorliegen.
Einspruch, ruhend, Verkehr, Parken, Knolle, Knöllchen, Verstoß, Auto, Kfz, PKW https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22826/showFrau
Beckers
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Frau
Lenz
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