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Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Auslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Inhaber von Geschäften können eine Ausnahmegenehmigung/Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Auslagen vor dem Geschäftslokal beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gehweg über eine ausreichende Breite verfügt, um Behinderungen des Fußgängerverkehrs auszuschließen.
Rechtsgrundlagen
§33 Straßenverkehrsordnung
(1) Verboten ist
- …
- das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,
- …
wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
§46 Straßenverkehrsordnung
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
…
- von den Verboten, … Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (§ 33 Absatz 1 Nr. 2);
Fristen
Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vorher gestellt werden.
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Zuständige Einrichtung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Inhaber von Geschäften können eine Ausnahmegenehmigung/Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Auslagen vor dem Geschäftslokal beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gehweg über eine ausreichende Breite verfügt, um Behinderungen des Fußgängerverkehrs auszuschließen.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Waren, Draußen, Straße, Warenauslage, Außen, Einzelhandel, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26582/showHerr
Bauer
55
Herr
Joerißen
55