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Zinssenkungsantrag

Kurzbeschreibung

Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage bei der darlehensverwaltenden Stelle im Rahmen der Prüfung von Zinssenkungsanträgen für geförderte Eigentumsmaßnahmen.

Beschreibung

Die Förderung selbst genutzten Wohnraums ist ein Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert den Neubau und Erwerb von eigengenutzten Immobilien für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.

Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken (davon ausgenommen sind Neuförderungen ab dem Jahr 2023). Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation der dem Haushalt zugehörigen Personen berücksichtigt.

Antragsvordrucke für die Beantragung einer Zinssenkung werden den Darlehensnehmern zusammen mit der Mitteilung über die Zinsanhebung von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt.

 

Zur Prüfung der Voraussetzungen erfolgt seitens der Wohngeldstelle eine Einkommensberechnung auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW).

 

Werden die Voraussetzungen für einen Zinssenkungsantrag erfüllt, wird die Einkommensbescheinigung erstellt welche gemeinsam mit dem Antrag auf Zinssenkung der NRW.BANK zugesendet werden muss.

 

Die NRW.Bank informiert die Darlehensnehmer anschließend über Ihren zukünftig geltenden Zinssatz.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum - WFNG NRW

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schreiben der NRW.Bank
  • Antrag auf Zinssenkung (liegt dem Schreiben der NRW.Bank bei)
  • Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung (siehe nächsten Punkt)
  • Gültiger Personalausweis / Pass
  • Einkommensnachweise je Person im Haushalt der letzten 12 Monate(Lohn/Gehalt, Leistungen ALG I, ALG II bzw. SGB XII; Elterngeld; Krankengeld; Kindergeld; Ausbildungsvergütung; BaföG; Unterhaltsleistungen; bei Selbständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); Rente; Mieten; Zinsen o.a.)
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • gegebenenfalls Urteil über Ehescheidung
  • gegebenenfalls Bestallungsurkunde/Vollmacht
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Schul-/Studienbescheinigung
  • gegebenenfalls Mutterpass
  • gegebenenfalls Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)

 

Neben diesen Unterlagen können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.

Ein ausfüllbares Antragsformular finden Sie rechts unter Downloads oder können Sie an der Information im Rathaus erhalten.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten            

montags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs und freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Wohngeldstelle ein.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig und beträgt 20,00 € nach Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 3.4.1.21

Zuständige Einrichtungen