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 Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im öffentlichen Verkehrsraum (Außengastronomie)

Inhaber von Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben, Cafés oder Eisdielen können eine Ausnahmegenehmigung/Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Außengastronomie auf dem Gehweg vor dem Lokal beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gehweg über eine ausreichende Breite verfügt, , um Behinderungen des Fußgängerverkehrs auszuschließen.

Rechtsgrundlagen

§33 Straßenverkehrsordnung

(1) Verboten ist

  1. das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,

wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

 

§46 Straßenverkehrsordnung

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen

  1. von den Verboten, … Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (§ 33 Absatz 1 Nr. 2);

Fristen

Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vorher gestellt werden.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bauer:
Tel: 02404 50-405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de
Herr Joerißen:
Tel: 02404 50-227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de
Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im öffentlichen Verkehrsraum (Außengastronomie)

Inhaber von Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben, Cafés oder Eisdielen können eine Ausnahmegenehmigung/Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Außengastronomie auf dem Gehweg vor dem Lokal beantragen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gehweg über eine ausreichende Breite verfügt, , um Behinderungen des Fußgängerverkehrs auszuschließen.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

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A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Bauer

55

02404 50-405
guido.bauer@alsdorf.de

Herr

Joerißen

55

02404 50-227
elmar.joerissen@alsdorf.de