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 Planungsrechtliche Bauberatung

Es ist sinnvoll, vor Erwerb, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch eines Gebäudes oder eines Grundstückes die Fragen zur Bebaubarkeit in einer Bauberatung zu klären.
Für die Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter des A 61 - Amt für Planung und Umwelt zur Verfügung.

Die Bauwilligen erhalten Informationen zur möglichen Bebauung von Grundstücken im Innenbereich (ohne Bebauungsplan), im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Einbeziehungssatzungen und Außenbereichssatzungen.

Möglicherweise können Fragen nicht konkret beantwortet werden und es wird eine Bauvoranfrage mit konkreter Fragestellung empfohlen. Die Bauberatung erfolgt sowohl aus planungsrechtlicher Sicht als auch mit Mitarbeitern des Bauordnungsamtes zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Bauberatungen im Rahmen der Zuständigkeit des A 61 - Amt für Planung und Umwelt können während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Bauberatung des A 63 - Bauordnungsamt (montags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Die Beratungen des A 63 - Bauordnungsamt finden zentral im Bauberatungsbüro, 6. Etage, Zimmer 613 statt.

Kosten

Für die Bauberatung selbst fallen keine Gebühren an.

Für notwenige Kopien, zum Beispiel von Bebauungsplänen oder schriftlichen Auskünften zu Bebauungsplänen, werden je nach Umfang Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung (siehe "Downloads") der Stadt Alsdorf erhoben. 

Hinweise und Besonderheiten

Für die Bauberatung wurde das Stadtgebiet auf verschiedene Sachbearbeiter/innen aufgeteilt. Bitte entnehmen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner aus der folgenden Auflistung:

Bauberatung für den Bereich:

  • Alsdorf-Mitte, Zopp und Busch
    • Frau Garus
  • Duffesheide, Schleibach, Reifeld, Kellersberg, Ofden, Broicher Siedlung und Blumenrath
    • Frau Molitor
  • Hoengen, Mariadorf, Warden, Begau sowie Industriepark
    • Herr Preuße
  • Schaufenberg, Bettendorf und Siedlung Ost
    • Frau Vasen

Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox auf der rechten Seite.

Zuständige Einrichtung

A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Molitor: stv. Amtsleiterin
Tel: 02404 50-236
E-Mail: miriam.molitor@alsdorf.de
Herr Preuße:
Tel: 02404 50-488
E-Mail: florian.preusse@alsdorf.de
Planungsrechtliche Bauberatung

Es ist sinnvoll, vor Erwerb, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch eines Gebäudes oder eines Grundstückes die Fragen zur Bebaubarkeit in einer Bauberatung zu klären.
Für die Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter des A 61 - Amt für Planung und Umwelt zur Verfügung.

Die Bauwilligen erhalten Informationen zur möglichen Bebauung von Grundstücken im Innenbereich (ohne Bebauungsplan), im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Einbeziehungssatzungen und Außenbereichssatzungen.

Möglicherweise können Fragen nicht konkret beantwortet werden und es wird eine Bauvoranfrage mit konkreter Fragestellung empfohlen. Die Bauberatung erfolgt sowohl aus planungsrechtlicher Sicht als auch mit Mitarbeitern des Bauordnungsamtes zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Bauberatungen im Rahmen der Zuständigkeit des A 61 - Amt für Planung und Umwelt können während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Bauberatung des A 63 - Bauordnungsamt (montags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Die Beratungen des A 63 - Bauordnungsamt finden zentral im Bauberatungsbüro, 6. Etage, Zimmer 613 statt.

Für die Bauberatung selbst fallen keine Gebühren an.

Für notwenige Kopien, zum Beispiel von Bebauungsplänen oder schriftlichen Auskünften zu Bebauungsplänen, werden je nach Umfang Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung (siehe "Downloads") der Stadt Alsdorf erhoben. 

Bauberatung, Bauen, Fragen, Bauen, Baugenehmigung, Planen, Genehmigung, Beratung, Service, Baugesetz, Bebauungsplan, planungsrechtlich https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24866/show
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf

Frau

Molitor

stv. Amtsleiterin

605

02404 50-236
miriam.molitor@alsdorf.de

Herr

Preuße

602

02404 50-488
florian.preusse@alsdorf.de