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Hausnummer beantragen
Informationen zur Beantragung einer Hausnummer
In Alsdorf ist jedes bebaute Grundstück durch den Eigentümer mit der von der Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus deutlich lesbar sein und stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Neu zugeteilte Hausnummern müssen innerhalb eines Monats nach Zuteilung angebracht werden.
Rechtsgrundlagen
§ 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie die Hausnummerierung in der Stadt Alsdorf
Kosten
Pro Bescheid fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- € an.
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Zuständige Einrichtung
A 60 - Bauverwaltungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
In Alsdorf ist jedes bebaute Grundstück durch den Eigentümer mit der von der Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus deutlich lesbar sein und stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Neu zugeteilte Hausnummern müssen innerhalb eines Monats nach Zuteilung angebracht werden.
Pro Bescheid fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- € an.
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Gessner
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