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Elternbeiträge KiTa und Tagespflege
Hier finden Sie Informationen zu Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Die Stadt Alsdorf erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in ihrem Zuständigkeitsbereich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Eltern haften als Gesamtschuldner.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zur Kinderfördersatzung (siehe Downloads).
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Zuständige Einrichtung
A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Die Stadt Alsdorf erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in ihrem Zuständigkeitsbereich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Eltern haften als Gesamtschuldner.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zur Kinderfördersatzung (siehe Downloads).
Elternbeiträge KiTa und Tagespflege, KiTa, Pflege, Beiträge, Gebühren, Eltern, Kinder, Jugendamt, Familienzentrum, Kindergarten https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24596/showFrau
Erichson
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