BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Elternbeiträge KiTa und Tagespflege

Hier finden Sie Informationen zu Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Die Stadt Alsdorf erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in ihrem Zuständigkeitsbereich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Eltern haften als Gesamtschuldner.

Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.

Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zur Kinderfördersatzung (siehe Downloads).

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)

Zuständige Einrichtung

A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Erichson:
Tel: 02404 50-257
E-Mail: diana.erichson@alsdorf.de
Elternbeiträge KiTa und Tagespflege

Die Stadt Alsdorf erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in ihrem Zuständigkeitsbereich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Eltern haften als Gesamtschuldner.

Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.

Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zur Kinderfördersatzung (siehe Downloads).

Elternbeiträge KiTa und Tagespflege, KiTa, Pflege, Beiträge, Gebühren, Eltern, Kinder, Jugendamt, Familienzentrum, Kindergarten https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24596/show
A 51 - Jugendamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50261
Fax 02404 57999261

Frau

Erichson

34

02404 50-257
diana.erichson@alsdorf.de