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 Aufstellen eines Infofahrzeuges / Verkaufsstandes / Verkaufswagens / Infostandes im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand bzw. ein Fahrzeug zum Zweck der Information oder Verkauf aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis/ Ausnahmegenehmigung.

Rechtsgrundlagen

§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO

Fristen

Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens eine Woche vor Beginn der beantragten Maßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bauer:
Tel: 02404 50-405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de
Herr Joerißen:
Tel: 02404 50-227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de
Aufstellen eines Infofahrzeuges / Verkaufsstandes / Verkaufswagens / Infostandes im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand bzw. ein Fahrzeug zum Zweck der Information oder Verkauf aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis/ Ausnahmegenehmigung.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

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A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Bauer

55

02404 50-405
guido.bauer@alsdorf.de

Herr

Joerißen

55

02404 50-227
elmar.joerissen@alsdorf.de