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Aufstellen eines Infofahrzeuges / Verkaufsstandes / Verkaufswagens / Infostandes im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand bzw. ein Fahrzeug zum Zweck der Information oder Verkauf aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis/ Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO
Fristen
Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens eine Woche vor Beginn der beantragten Maßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Zuständige Einrichtung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand bzw. ein Fahrzeug zum Zweck der Information oder Verkauf aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis/ Ausnahmegenehmigung.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
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Bauer
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Herr
Joerißen
55