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Verlust Ausweisdokumente
Verhalten bei Verlust von Ausweisdokumenten
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt zwei Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.
Dies gilt für folgende Ausweisdokumente:
- Kinderausweises nach alten Muster
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt zwei Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.
Dies gilt für folgende Ausweisdokumente:
- Kinderausweises nach alten Muster
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
Herr
Moreno Magarin
62
Frau
Hofman
59a
Frau
Lesmeister
59b
Herr
Pavlidis
59a
Frau
Rottenfußer
59c