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Führerscheinantrag
Hier erhalten Sie informationen zum Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein), Ersatz- und Erstantrag eines Führerscheins.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Voraussetzungen
Für einen Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein) oder Ersatz sowie zur Erstbeantragung eines Führerscheines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Unterlagen
Benötigt werden:
- Bei einem Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein (bei Umstellung)
- ein biometrisches Lichtbild
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei einem Erstantrag
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Sehtest
- Augenärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe Bescheinigung
- Bescheinigung über die jeweiligen Module
- Bei einer Führerscheinverlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über die Verlängerung der jeweiligen Module
Kosten
Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- Die Antragsannahme ist gebührenfrei. Die Gebühren für den Führerschein werden durch das zuständige Straßenverkehrsamt erhoben.
Erstantrag
- 5,10 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Etwa 2 - 3 Wochen, abhängig vom Straßenverkehrsamt Aachen
Hinweise und Besonderheiten
Für sonstige Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich direkt an:
Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Telefon: 02405/697-0
Servicetelefon Führerschein: 02405/697-100
Servicetelefon KFZ-Zulassung: 02405/697-200
Telefax: 02405/697-170
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Benötigt werden:
- Bei einem Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein (bei Umstellung)
- ein biometrisches Lichtbild
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei einem Erstantrag
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Sehtest
- Augenärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe Bescheinigung
- Bescheinigung über die jeweiligen Module
- Bei einer Führerscheinverlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über die Verlängerung der jeweiligen Module
Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- Die Antragsannahme ist gebührenfrei. Die Gebühren für den Führerschein werden durch das zuständige Straßenverkehrsamt erhoben.
Erstantrag
- 5,10 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Antrag, Führerschein, Lappen, PKW, Kfz, Auto, Bus, Mofa, Motorrad https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22486/showHerr
Moreno Magarin
62
Frau
Hofman
59a
Frau
Lesmeister
59b
Herr
Pavlidis
59a
Frau
Rottenfußer
59c