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Personalausweis beantragen
Hier finden Sie Informationen, Erklärungen und Vollmachten zur Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises.
Unterlagen
Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- der aktuelle Personalausweis; sollte dieser nicht vorhanden sein, ist alternativ eines der folgenden Dokumente vorzulegen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- Vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
HINWEIS: ab dem zehnten Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Kosten
Personalausweis
- 37,00 €
- 22,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Etwa zwei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei (Lieferzeiten können abweichen).
Hinweise und Besonderheiten
Weitere Informationen
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
Personalausweis
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Personalausweis
- maximal 3 Monate
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- der aktuelle Personalausweis; sollte dieser nicht vorhanden sein, ist alternativ eines der folgenden Dokumente vorzulegen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- Vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
HINWEIS: ab dem zehnten Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
Personalausweis
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Personalausweis
- maximal 3 Monate
Personalausweis
- 37,00 €
- 22,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
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Moreno Magarin
62
Frau
Hofman
59a
Frau
Lesmeister
59b
Herr
Pavlidis
59a
Frau
Rottenfußer
59c