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Abmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Alsdorf
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: steuern@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Abmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer) Vergnügungssteuer, Abmeldung, Steuer, Automaten, Steuer, Gaststätte https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22261/show
Steueramt
001 Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Frau
Jegl
308
02404 50-221