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 Anmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Alsdorf. (Vergnügungssteuersatzung vom 23.03.2015)

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: steuern@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jegl:
Tel: 02404 50-221
Anmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)

Bitte entnehmen Sie diese der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf.

Vergnügungssteuer, Spielhalle, Spielgerät, Geldspiel, Automat https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22260/show
Steueramt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf

Frau

Jegl

308

02404 50-221