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Anmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Alsdorf. (Vergnügungssteuersatzung vom 23.03.2015)
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: steuern@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Anmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)
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Vergnügungssteuer, Spielhalle, Spielgerät, Geldspiel, Automat https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22260/show Steueramt
001 Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Frau
Jegl
308
02404 50-221