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 Abmeldung der Hundesteuer

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden müssen:

  1. Sie ziehen in eine andere Gemeinde
  2. Der Hund ist eingegangen
  3. Der Hund wurde abgegeben, verkauft, verschenkt
  4. Der Hund ist entlaufen

Kosten

Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.

Hinweise und Besonderheiten

Um Ihren Hund rechtskonform abzumelden, senden Sie uns bitte die Hundesteuermarke per Post zu oder erscheinen mit dieser zu unseren Sprechzeiten im Zimmer 308.

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: steuern@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jegl:
Tel: 02404 50-221
Abmeldung der Hundesteuer

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden müssen:

  1. Sie ziehen in eine andere Gemeinde
  2. Der Hund ist eingegangen
  3. Der Hund wurde abgegeben, verkauft, verschenkt
  4. Der Hund ist entlaufen

Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.

Abmeldung, Hundesteuer, Hund https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22011/show
Steueramt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf

Frau

Jegl

308

02404 50-221