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Abmeldung der Hundesteuer
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden müssen:
- Sie ziehen in eine andere Gemeinde
- Der Hund ist eingegangen
- Der Hund wurde abgegeben, verkauft, verschenkt
- Der Hund ist entlaufen
Kosten
Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Um Ihren Hund rechtskonform abzumelden, senden Sie uns bitte die Hundesteuermarke per Post zu oder erscheinen mit dieser zu unseren Sprechzeiten im Zimmer 308.
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: steuern@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Abmeldung der Hundesteuer
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden müssen:
- Sie ziehen in eine andere Gemeinde
- Der Hund ist eingegangen
- Der Hund wurde abgegeben, verkauft, verschenkt
- Der Hund ist entlaufen
Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.
Abmeldung, Hundesteuer, Hund https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22011/show Steueramt
001 Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Frau
Jegl
308
02404 50-221