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 Meldebescheinigung

Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden, zum Beispiel für behördliche oder private Zwecke. Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und auf Wunsch frühere Anschriften, sie kann zur Vorlage bei Standesämter, Konsulate usw. verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung kann unten auf dieser Seite online beantragt und bezahlt werden. 
Das Bezahlverfahren ist giropay.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Bescheinigung sowohl bei Online-Beantragung als auch bei Beantragung per Mail aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch an die Meldeadresse erfolgt.

Unterlagen

Bei der persönlichen Beantragung im Einwohnermeldeamt werden Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass benötigt. Ein schriftlicher Antrag wird nicht benötigt.

Für den Online-Antrag ist nach der Anmeldung mit dem Bürgerkonto eine Authentisierung mit dem neuen Personalausweis erforderlich.

Kosten

Die Gebühr je Bescheinigung beträgt 9,00 €.

Weitere Informationen

Bei einer persönlichen Beantragung im Einwohnermeldeamt können Sie hier online einen Termin vereinbaren!

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Meldebescheinigung

Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden, zum Beispiel für behördliche oder private Zwecke. Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und auf Wunsch frühere Anschriften, sie kann zur Vorlage bei Standesämter, Konsulate usw. verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung kann unten auf dieser Seite online beantragt und bezahlt werden. 
Das Bezahlverfahren ist giropay.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Bescheinigung sowohl bei Online-Beantragung als auch bei Beantragung per Mail aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch an die Meldeadresse erfolgt.

Bei der persönlichen Beantragung im Einwohnermeldeamt werden Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass benötigt. Ein schriftlicher Antrag wird nicht benötigt.

Für den Online-Antrag ist nach der Anmeldung mit dem Bürgerkonto eine Authentisierung mit dem neuen Personalausweis erforderlich.

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Die Gebühr je Bescheinigung beträgt 9,00 €.

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Einwohnermeldeamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361