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 Erfassung Ihres Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW

Rechtsgrundlagen

Gem. §11 Abs. 1 LHundG NRW ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), der zuständigen Behörde von der Halterin oder dem Halter anzuzeigen.

Voraussetzungen

Nach § 11 Abs. 2 LHundG NRW dürfen Große Hunde nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies der gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Hinweise und Besonderheiten

Eine Nichtbefolgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird.

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Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Ganser:
Tel: 02404 50-238
E-Mail: niklas.ganser@alsdorf.de
Frau von Ameln: stv. Amtsleiterin
Tel: 02404 50-229
E-Mail: anne.vonameln@alsdorf.de
Herr Mahroug:
E-Mail: nabil.mahroug@alsdorf.de
Erfassung Ihres Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW groß, Hund, 40, 20, Anmeldung, großer Hund, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31260/show
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Ganser

57

02404 50-238
niklas.ganser@alsdorf.de

Frau

von Ameln

stv. Amtsleiterin

58a

02404 50-229
anne.vonameln@alsdorf.de

Herr

Mahroug

nabil.mahroug@alsdorf.de