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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen
Am 13.09.2020 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind (zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder) können nicht von Amts wegen in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 eingetragen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In diesem Antrag hat der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen.
Rechtsgrundlagen
§ 26 Bundesmeldegesetz, § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung
Unterlagen
Die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung ist erforderlich.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens zum 28. August 2020 zu stellen.
Zuständige Einrichtung
Wahlamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: wahlamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02404 50-356
E-Mail: christian.dankers@alsdorf.de
Am 13.09.2020 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind (zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder) können nicht von Amts wegen in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 eingetragen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In diesem Antrag hat der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen.
Die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung ist erforderlich.
Wählerverzeichnis, EU-Bürger, Unionsbürger, Eintragung, Wahl, Wahlen, Antrag https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25832/showHerr
Dieckmann
Amtsleiter
203
Herr
Dankers
stv. Amtsleiter / Datenschutzbeauftragter
207