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 Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die den vollständigen Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abmildern soll. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt.

Der Staat tritt hier an die Stelle des Unterhaltspflichtigen. Das Jugendamt zahlt die Leistung an den alleinerziehenden Elternteil.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG)

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem Elternteil leben. Darüber hinaus muss der alleinerziehende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sein und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlen.

Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto monatlich erzielt.

Zuständige Einrichtung

A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bröckling:
Tel: 02404 50-421
E-Mail: petra.broeckling@alsdorf.de
Herr Haake:
Tel: 02404 50-233
E-Mail: bernd.haake@alsdorf.de
Frau Jungnitsch:
Tel: 02404 50-357
E-Mail: rebecca.jungnitsch@alsdorf.de
Frau Zitzen:
Tel: 02404 50-339
E-Mail: anja.zitzen@alsdorf.de
Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die den vollständigen Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abmildern soll. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt.

Der Staat tritt hier an die Stelle des Unterhaltspflichtigen. Das Jugendamt zahlt die Leistung an den alleinerziehenden Elternteil.

UVG, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt, finanzielle Unterstützung, Eltern, Väter, Jugendliche, Kinder, Elternteil, UVK https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24595/show
A 51 - Jugendamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50261
Fax 02404 57999261

Frau

Bröckling

40

02404 50-421
petra.broeckling@alsdorf.de

Herr

Haake

406

02404 50-233
bernd.haake@alsdorf.de

Frau

Jungnitsch

36

02404 50-357
rebecca.jungnitsch@alsdorf.de

Frau

Zitzen

39

02404 50-339
anja.zitzen@alsdorf.de