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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird infolge von erzieherischen Hilfen zuständig, um verwaltungsrechtlich und finanziell Jugendhilfemaßnahmen umzusetzen. Nach der Feststellung des individuellen Bedarfs werden Hilfen für pädagogische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt .
Bei den erzieherischen Hilfen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährige und junge Erwachsene zu den Kosten herangezogen werden können. Die Höhe der Heranziehung wird von den Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche:
- Buchstabenbereich A-G: Herr Mathebel
- Buchstabenbereich H-O: Herr Erkens
- Buchstabenbereich P-Z: Herr Piernikaczyk
Maßgeblich bei der Einteilung in den einzelnen Buchstabenbereichen ist der Familienname des Leistungsempfängers!
Zuständige Einrichtung
A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird infolge von erzieherischen Hilfen zuständig, um verwaltungsrechtlich und finanziell Jugendhilfemaßnahmen umzusetzen. Nach der Feststellung des individuellen Bedarfs werden Hilfen für pädagogische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt .
Bei den erzieherischen Hilfen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährige und junge Erwachsene zu den Kosten herangezogen werden können. Die Höhe der Heranziehung wird von den Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet.
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kinder, Eltern, Elternteil, finanzielle Unterstützung, Unterhalt, Jugendamt, Jugendliche, Minderjährige,WiJu https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24594/show
Herr
Erkens
405
Herr
Mathebel
406
Herr
Piernikarczyk
Frau
Schillings
406