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 Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Regelung der Unterhaltsansprüche.

Die Einrichtung der Beistandschaft für minderjährige Kinder erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt. Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt durch das Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter dann Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Das Jugendamt nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft anerkennen oder die Vaterschaft wird über einen Antrag bei Gericht geklärt.Der Beistand prüft auf Wunsch der Mutter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters, errechnet die Unterhaltshöhe und sorgt für die Festsetzung in Form einer vollstreckbaren Urkunde.

Kann hinsichtlich der Unterhaltshöhe keine Einigkeit erzielt werden, vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.

 

Beurkundung im Kindschaftsrechts

Das Jugendamt ist durch besonders bestellte Urkundspersonen befugt, z.B. folgende Erklärungen zu beurkunden:

  • Vaterschaftsanerkennung (diese ist auch beim Standesamt möglich)
  • Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (§1626a BGB)

Nicht miteinander verheiratete Eltern können auch bereits vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Sollte darüber hinaus der Wunsch bestehen, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben, ist diese Beurkundung ebenfalls beim Jugendamt möglich.

  • Verpflichtung zum Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, aber auch Betreuungsunterhalt gem. §1615 I BGB)

Eine Terminanfrage für hier genannte Beurkundungen können Sie rechts im Kasten unter Onlindienstleistung auch digital stellen.

Auskunft über das alleinige Sorgerecht

Wird ein schriftlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt (§58a SGB VIII), kann der sorgeberechtigte Elternteil die Ausstellung beim Jugendamt des Wohnortes beantragen. Liegen die Voraussetzungen nach Auskunft des Geburtsortes des Kindes vor, wird der Nachweis kostenfrei ausgestellt.

Einen entsprechenden Antrag können Sie rechts im Kasten unter Onlindienstleistung auch digital stellen.

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche:

  • Buchstabenbereich A-F ; St-Z : n.n.
  • Buchstabenbereich G-S: Frau Schleibach

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  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schleibach:
Tel: 02404 50-201
E-Mail: beistandschaft@alsdorf.de
Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Regelung der Unterhaltsansprüche.

Die Einrichtung der Beistandschaft für minderjährige Kinder erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt. Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt durch das Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter dann Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Das Jugendamt nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft anerkennen oder die Vaterschaft wird über einen Antrag bei Gericht geklärt.Der Beistand prüft auf Wunsch der Mutter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters, errechnet die Unterhaltshöhe und sorgt für die Festsetzung in Form einer vollstreckbaren Urkunde.

Kann hinsichtlich der Unterhaltshöhe keine Einigkeit erzielt werden, vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.

 

Beurkundung im Kindschaftsrechts

Das Jugendamt ist durch besonders bestellte Urkundspersonen befugt, z.B. folgende Erklärungen zu beurkunden:

  • Vaterschaftsanerkennung (diese ist auch beim Standesamt möglich)
  • Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (§1626a BGB)

Nicht miteinander verheiratete Eltern können auch bereits vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Sollte darüber hinaus der Wunsch bestehen, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben, ist diese Beurkundung ebenfalls beim Jugendamt möglich.

  • Verpflichtung zum Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, aber auch Betreuungsunterhalt gem. §1615 I BGB)

Eine Terminanfrage für hier genannte Beurkundungen können Sie rechts im Kasten unter Onlindienstleistung auch digital stellen.

Auskunft über das alleinige Sorgerecht

Wird ein schriftlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt (§58a SGB VIII), kann der sorgeberechtigte Elternteil die Ausstellung beim Jugendamt des Wohnortes beantragen. Liegen die Voraussetzungen nach Auskunft des Geburtsortes des Kindes vor, wird der Nachweis kostenfrei ausgestellt.

Einen entsprechenden Antrag können Sie rechts im Kasten unter Onlindienstleistung auch digital stellen.

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A 51 - Jugendamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50261
Fax 02404 57999261

Frau

Schleibach

407

02404 50-201
beistandschaft@alsdorf.de