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 Wohngeld (Mietzuschuss/ Lastenzuschuss)

Informationen zum Wohngeld und zur Antragstellung Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG), § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.

Voraussetzungen

Mietzuschuss können beantragen:

  • Mieter einer Wohnung
  • Eigentümer von Wohnraum
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Ausschlussgründe

Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden.

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören

Weitere Informationen

Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie einen anonymisierten Wohngeldrechner mit der anschließenden Möglichkeit zur Onlinebeantragung erhalten Sie unter der Adresse www.mhkbg.nrw.

Zuständige Einrichtung

A 50 - Sozialamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: sozialamt@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Aktag:
Tel: 02404 50-335
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
Herr Aliu:
Tel: 02404 50-235
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
Herr Dickes:
Tel: 02404 50-336
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
Frau Gärtner:
Tel: 02404 50-358
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
Frau Heinze:
Tel: 02404 50-448
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
Wohngeld (Mietzuschuss/ Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG), § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.

Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie einen anonymisierten Wohngeldrechner mit der anschließenden Möglichkeit zur Onlinebeantragung erhalten Sie unter der Adresse www.mhkbg.nrw.

Wohngeld, Miete, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Anmieten, Vermieten https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24204/show
A 50 - Sozialamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-333
Fax 02404 57999-444

Frau

Aktag

513

02404 50-335
wohngeldstelle@alsdorf.de

Herr

Aliu

514

02404 50-235
wohngeldstelle@alsdorf.de

Herr

Dickes

513

02404 50-336
wohngeldstelle@alsdorf.de

Frau

Gärtner

02404 50-358
wohngeldstelle@alsdorf.de

Frau

Heinze

512

02404 50-448
wohngeldstelle@alsdorf.de