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Einzugsermächtigung / Lastschriftmandat sowie Widerruf der Bankeinzugsermächtigung
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren der Stadt Alsdorf teilzunehmen. Hierfür erteilen Sie der Stadtkasse Alsdorf mit einer Einzugsermächtigung die Erlaubnis, offene Forderungen zu einem bestimmten Objekt oder Betreff bei Fälligkeit im Lastschriftverfahren einzuziehen. Mahnungen und ggf. Mahngebühren können damit verhindert werden. Sie müssen sich nicht mehr um termingerechte Überweisungen kümmern. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie die als Anlage zur Verfügung gestellte Einzugsermächtigung ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postweg oder persönlich der Stadtkasse zukommen lassen.
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Zuständige Einrichtung
A 21 - Stadtkasse
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren der Stadt Alsdorf teilzunehmen. Hierfür erteilen Sie der Stadtkasse Alsdorf mit einer Einzugsermächtigung die Erlaubnis, offene Forderungen zu einem bestimmten Objekt oder Betreff bei Fälligkeit im Lastschriftverfahren einzuziehen. Mahnungen und ggf. Mahngebühren können damit verhindert werden. Sie müssen sich nicht mehr um termingerechte Überweisungen kümmern. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie die als Anlage zur Verfügung gestellte Einzugsermächtigung ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postweg oder persönlich der Stadtkasse zukommen lassen.
Einzugsermächtigung, Bankeinzug, Lastschrift, SEPA, Widerruf https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23970/show