BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Information zur denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Alsdorf berät alle Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Sie ist insbesondere zuständig für:
- Eintragungen in die Denkmalliste,
- denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW,
- die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 40 DSchG NRW.
Darüber hinaus führt die Untere Denkmalbehörde die Denkmalliste, in der alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler der Stadt Alsdorf zusammengefasst sind.
Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW
Veränderungen an einem Baudenkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die Gemeinde fällt Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW
Downloads
Zuständige Einrichtung
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Alsdorf berät alle Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Sie ist insbesondere zuständig für:
- Eintragungen in die Denkmalliste,
- denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW,
- die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 40 DSchG NRW.
Darüber hinaus führt die Untere Denkmalbehörde die Denkmalliste, in der alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler der Stadt Alsdorf zusammengefasst sind.
Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW
Veränderungen an einem Baudenkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die Gemeinde fällt Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Denkmalschutz, Maßnahmen im Denkmalschutz, Denkmalbehörde, Denkmalrechtliche Erlaubnis, Veränderung Baudenkmal, Baudenkmal, Denkmäler, Erhaltung, Nutzung https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22983/showHerr
Preuße
602