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Hausanschluss beantragen
Antrag auf Herstellung, Erneuerung oder Reparatur einer Grundstücksanschlussleitung
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitung selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren. Zu diesem Zweck haben wir Ihnen unten einen zehnminütigen Informationsfilm sowie interessante und hilfreiche Links zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich oder telefonisch. Sie erreichen uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten.
Sie benötigen im öffentlichen Bereich einen neuen Grundstücksanschluss an den städtischen Abwasserkanal oder möchten Ihren vorhandenen Anschluss reparieren?
Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Original mit allen geforderten Unterlagen bei uns ein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen beauftragen wir unseren Generalunternehmer mit der Ausführung der Arbeiten. Die entstehenden Kosten macht die Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer gemäß § 10 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) geltend. Arbeiten auf dem privaten Grundstück können Sie nach Rücksprache mit uns selbst ausführen oder durch eine Fachfirma ausführen lassen.
Weitere Informationen
Downloads
- Antrag auf Herstellung / Erneuerung / Reparatur einer Grundstücksanschlussleitung (Hausanschluss)
- Entwässerungssatzung der Stadt Alsdorf
- Musterbescheinigung Zustands- und Funktionsprüfung des MKULNV
- NRW-Bildreferenzkatalog zur Bewertung von Schadensbildern
- Rückstauschutz-Flyer
- Rückstauschutz-Handbuch
- Flyer der Verbrauerzentrale NRW
Zuständige Einrichtung
A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Eigenbetrieb Technische Dienste
Carl-Zeiss-Straße 20
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitung selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren. Zu diesem Zweck haben wir Ihnen unten einen zehnminütigen Informationsfilm sowie interessante und hilfreiche Links zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich oder telefonisch. Sie erreichen uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten.
Sie benötigen im öffentlichen Bereich einen neuen Grundstücksanschluss an den städtischen Abwasserkanal oder möchten Ihren vorhandenen Anschluss reparieren?
Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Original mit allen geforderten Unterlagen bei uns ein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen beauftragen wir unseren Generalunternehmer mit der Ausführung der Arbeiten. Die entstehenden Kosten macht die Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer gemäß § 10 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) geltend. Arbeiten auf dem privaten Grundstück können Sie nach Rücksprache mit uns selbst ausführen oder durch eine Fachfirma ausführen lassen.
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