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 Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum

Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis

Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und  Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.

Rechtsgrundlagen

§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8,9 Straßenverkehrsordnung

 

Fristen

Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Plakatierung gestellt werden.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Hinweise und Besonderheiten

Es werden maximal 25 Plakate pro Werbeaktion genehmigt.

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bauer:
Tel: 02404 50-405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de
Herr Joerißen:
Tel: 02404 50-227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de
Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum

Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und  Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Plakate, Tische und Stühle, Auslagen, Waren, Leistungen, Werbeaktionen, Veranstaltung, Plakatieren, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22829/show
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Bauer

55

02404 50-405
guido.bauer@alsdorf.de

Herr

Joerißen

55

02404 50-227
elmar.joerissen@alsdorf.de