BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum
Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis
Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.
Rechtsgrundlagen
§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8,9 Straßenverkehrsordnung
Fristen
Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Plakatierung gestellt werden.
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Hinweise und Besonderheiten
Es werden maximal 25 Plakate pro Werbeaktion genehmigt.
Zuständige Einrichtung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Plakate, Tische und Stühle, Auslagen, Waren, Leistungen, Werbeaktionen, Veranstaltung, Plakatieren, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22829/showHerr
Bauer
55
Herr
Joerißen
55