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Aufbruchgenehmigung beantragen
Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.
Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.
Fristen
Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens zehn Tage vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!
Verfahrensablauf
Bitte senden Sie den unter Downloads bereitgestellten Antrag, ausgefüllt und unterschrieben inkl. Lageplan an den in der Kontakbox aufgeführten Ansprechpartner.
Downloads
Zuständige Einrichtung
A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Eigenbetrieb Technische Dienste
Carl-Zeiss-Straße 20
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.
Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.
Baustelle einrichten, Sondernutzung, Genehmigung, Baumaßnahme, öffentliche Verkehrsfläche, Bauen, Maßnahme, Straße, Gehwege, Grünflächen, Aufbruch, Erlaubnis https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22823/showHerr
Meinert
Herr
Meinert