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 Aufbruchgenehmigung beantragen

Antrag auf Aufbruchgenehmigung

Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.

Fristen

Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens zehn Tage vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!

Verfahrensablauf

Bitte senden Sie den unter Downloads bereitgestellten Antrag, ausgefüllt und unterschrieben inkl. Lageplan an den in der Kontakbox aufgeführten Ansprechpartner.

Zuständige Einrichtung

A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Eigenbetrieb Technische Dienste
Carl-Zeiss-Straße 20
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Meinert:
Tel: 02404 5545013
E-Mail: detlef.meinert@alsdorf.de
Aufbruchgenehmigung beantragen

Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.

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A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Carl-Zeiss-Straße 20 52477 Alsdorf
Telefon 02404 5545021
Fax 02404 5545029

Herr

Meinert

02404 5545013
detlef.meinert@alsdorf.de
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Meinert

02404 5545013
detlef.meinert@alsdorf.de