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 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von bestimmten Halt-/ Parkverboten

Es ist in besonders dringenden Einzelfällen möglich, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) z.B. vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder auf Gehwegen im Stadtgebiet Alsdorf zu beantragen.

Der Antragsgrund ist im Antragsformular ausführlich darzulegen!

Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1, Nr. 3,4 und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genhemigen:

- von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4);

- vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Absatz 3 Nr. 3);

  •  von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
  •  von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2)

- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind.

 

 

Fristen

Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vorher gestellt werden.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bauer:
Tel: 02404 50-405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de
Herr Joerißen:
Tel: 02404 50-227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von bestimmten Halt-/ Parkverboten

Es ist in besonders dringenden Einzelfällen möglich, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) z.B. vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder auf Gehwegen im Stadtgebiet Alsdorf zu beantragen.

Der Antragsgrund ist im Antragsformular ausführlich darzulegen!

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

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A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Bauer

55

02404 50-405
guido.bauer@alsdorf.de

Herr

Joerißen

55

02404 50-227
elmar.joerissen@alsdorf.de