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Bewohnerparkausweis
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz melderechtlich in dem Bereich registriert sind und dort tatsächlich wohnen.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kfz.
Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:
- Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
- Broicher Straße, zwischen Grenzweg und Weinstraße
- Jülicher Straße, zwischen Schillerstraße/ Lessingstraße und Martin-Struff-Straße
Rechtsgrundlagen
§ 46 Absatz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen:
- 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
- 4b. von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Antrag (siehe Download)
Kosten
Anfallende Gebühren für einen Bewohnerparkausweis betragen 30,00€.
Downloads
Zuständige Einrichtung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
Zuständige Kontaktpersonen
Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:
- Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
- Broicher Straße, zwischen Grenzweg und Weinstraße
- Jülicher Straße, zwischen Schillerstraße/ Lessingstraße und Martin-Struff-Straße
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Antrag (siehe Download)
Anfallende Gebühren für einen Bewohnerparkausweis betragen 30,00€.
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Bauer
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Herr
Joerißen
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