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Untersuchungsberechtigungsschein
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Unterlagen
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
Kosten
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.
Untersuchung, Berechtigung, Kind, Jugendlicher, Untersuchungsberechtigung, Jugendarbeitsschutz, Arbeit https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22484/show