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 Untersuchungsberechtigungsschein

Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)

Kosten

Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Untersuchungsberechtigungsschein

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)

Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

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Einwohnermeldeamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361