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Fischereischeine
Die Beantragung und/oder Verlängerung eines Fischereischeins erfolgt auf Grund der Corona-Pandemie derzeit "Kontaktlos"!
Bitte leiten Sie uns folgende Unterlagen und Informationen postalisch oder durch Einwurf im Rathaus zu:
- aktuellen Fischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- aktuelles Lichtbild ( bei Erst-/Neuausstellung)
- Kopie Ihres Ausweises bzw. Passes
- Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- 48 € (5 Jahre) oder 16 (1 Jahr) in bar
Die Quittung sowie der Fischereischein wird Ihnen sodann zugeschickt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis).
Unterlagen
Benötigt werden:
Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- ein aktuelles Lichtbild
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:
- bisheriger Fischereischein
- evtl. ein aktuelles Lichtbild
Bei der Ausstellung eines Ersatzfischereischeins:
- Prüfungszeugnis oder
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung der Städte Region Aachen A 70 - Untere Fischereibehörde
- ein aktuelles Lichtbild
Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
- aktuelles Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte Person
- Verlängerung:
- Ausweisdokument
- Fischereischein
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (Uittreksel)
Kosten
- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € Fünfjahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
- 6,00 € Ersatzfischereischein
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Sofortige Ausstellung
Hinweise und Besonderheiten
Jugendfischereischeine können nach § 32 LFischG erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ausgestellt werden.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Die Beantragung und/oder Verlängerung eines Fischereischeins erfolgt auf Grund der Corona-Pandemie derzeit "Kontaktlos"!
Bitte leiten Sie uns folgende Unterlagen und Informationen postalisch oder durch Einwurf im Rathaus zu:
- aktuellen Fischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- aktuelles Lichtbild ( bei Erst-/Neuausstellung)
- Kopie Ihres Ausweises bzw. Passes
- Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- 48 € (5 Jahre) oder 16 (1 Jahr) in bar
Die Quittung sowie der Fischereischein wird Ihnen sodann zugeschickt.
Benötigt werden:
Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- ein aktuelles Lichtbild
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:
- bisheriger Fischereischein
- evtl. ein aktuelles Lichtbild
Bei der Ausstellung eines Ersatzfischereischeins:
- Prüfungszeugnis oder
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung der Städte Region Aachen A 70 - Untere Fischereibehörde
- ein aktuelles Lichtbild
Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
- aktuelles Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte Person
- Verlängerung:
- Ausweisdokument
- Fischereischein
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (Uittreksel)
- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € Fünfjahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
- 6,00 € Ersatzfischereischein
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Angeln, Fischen, Fischerei, Angelschein https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22483/show