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Wohnsitz abmelden (Abmeldung)
Voraussetzungen
Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt von dort aus automatisch die Abmeldung des alten Wohnsitzes.
Ausnahme:
- Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
- Wegzug ins Ausland
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien kann die Abmeldung durch ein volljähriges Mitglied des Haushalts erfolgen.
Unterlagen
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abmeldenden Person
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)
Fristen
Die Abmeldung sollte am Tag des Auszugs erfolgen.
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohnsitz abmelden (Abmeldung)
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abmeldenden Person
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)
Einwohnermeldeamt
001 Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361
Herr
Moreno Magarin
62
02404 50-361
meldeamt@alsdorf.de
Frau
Hofman
59a
02404 50-249
tanja.hofman@alsdorf.de
Herr
Pavlidis
59a
02404 50-275
meldeamt@alsdorf.de
Frau
Lesmeister
59b
02404 50-277
meldeamt@alsdorf.de
Frau
Rottenfußer
59c
02404 50-276
meldeamt@alsdorf.de