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Wohnsitz ummelden (Ummeldung)
Wenn Sie innerhalb Alsdorfs umziehen, sind Sie dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien kann die Anmeldung durch ein volljähriges Mitglied des Haushalts erfolgen.
Unterlagen
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
- bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
- bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Für ausländische Staatsangehörige:
- ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)
Fristen
Meldefrist: Die Ummeldung hat innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen.
Hinweise und Besonderheiten
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet!
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
- bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
- bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Für ausländische Staatsangehörige:
- ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)
Herr
Moreno Magarin
62
Frau
Hofman
59a
Frau
Lesmeister
59b
Herr
Pavlidis
59a
Frau
Rottenfußer
59c