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Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für in Deutschland lebende EU-Bürger, die in ihrem Herkunftsland wählen wollen
Beschreibung
Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis zur Europawahl in Deutschland eingetragen, wollen jedoch zukünftig in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
§ 6 Europawahlgesetz, § 17b Abs. 2 Europawahlordnung
A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.
Der Antrag wird in der Regel am (Werk-)Tag des Eingangs bearbeitet.
Zuständige Einrichtungen
- Wahlamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-505 - E-Mail:
wahlamt@alsdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Amtsleiter
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Telefon: 02404 50-314
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E-Mail: thomas.dieckmann@alsdorf.de
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiter / Datenschutzbeauftragter
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Telefon: 02404 50-356
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E-Mail: christian.dankers@alsdorf.de
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