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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für in Deutschland lebende EU-Bürger

Beschreibung

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Für die Teilnahme an der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland ist (einmalig) ein Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis bei der Gemeindebehörde zu stellen, in der der/die Wahlberechtigte seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Der Antrag kann als ausfüllbares PDF im rechten Feld unter "Downloads" heruntergeladen werden.

Weiterführende Informationen für in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und zum Antrag finden Sie hier.

§ 6 Europawahlgesetz, § 17a Europawahlordnung

Ob in Ihrem Fall - neben dem Antrag - weitere Unterlagen beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen im Antragsformular.

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein.

Der Antrag wird in der Regel am (Werk-)Tag des Eingangs abschließend bearbeitet. Die zugehörige Wahlbenachrichtigung wird ab dem 29. April 2024 zeitnah versandt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen