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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland

Beschreibung

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt. Dabei sind auch Deutsche, die zwischen dem 42. Tag (28. April 2024) und dem 21. Tag (19. Mai 2024) vor der Wahl ihren Wohnsitz vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland verlegen, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt.

Dieser Personenkreis wird allerdings nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen! Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde eingegangen sein!

Weitere Informationen zur Antragstellung und zur Wahlberechtigung können dem im Antrag enthaltenen Merkblatt (Seiten 5 und 6) entnommen werden.

Weiterführende Hinweise gibt es auch auf den Seiten der Bundeswahlleiterin. Klicken Sie dazu bitte auf diesen Link!

§ 6 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, § 17 Abs. 6 Europawahlordnung

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Der Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 eingegangen sein (Ausschlussfrist!)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen