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Briefwahlantrag Online

Kurzbeschreibung

Hier können Sie Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024 online beantragen.

Beschreibung

Die Wahlbenachrichtigungen zur diesjährigen Europawahl werden in der Zeit vom 29. April bis 19. Mai an alle Wahlberechtigten zugestellt. Wer danach immer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen!

Wer an der Europawahl durch Briefwahl teilnehmen will, kann den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy oder Tablet einscannen. Die sich öffnende Internetseite enthält dann bereits fast alle benötigten persönlichen Angaben. Nur noch das Geburtsdatum eintragen, fertig! Einfacher geht es nicht!

Wer seine Daten lieber händisch einträgt, kann gerne ab dem 29. April 2024 den nebenstehenden Link unter Onlinedienstleistung nutzen.

Für alle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlamtes unter der Rufnummer 02404/50-505 oder per Mail an wahlamt@alsdorf.de gerne zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten bis zum 7. Juni 2024 sind:

  • montags – freitags                            08:30 – 12:00 Uhr
  • montags, dienstags, donnerstags  14:00 – 15:30 Uhr
  • mittwochs                                           14:00 – 18:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

§§ 24 - 30 Europawahlordnung (EuWO)

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage wird auch bei dieser Wahl mit einem erhöhten Briefwahlaufkommen gerechnet. Bitte geben Sie uns daher in der Regel 1 Woche Zeit. Sollten Sie danach noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem Wahlamt in Verbindung!

Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung aus organisatorischen Gründen nur bis Mitttwoch, 6. Juni 2024, 23:59 Uhr, möglich ist.

Wer sich ab dem 29. April in Alsdorf an- oder ummeldet, sollte einige Hinweise beachten, um sicher an der Wahl teilnehmen zu können. Diese Hinweise finden Sie rechts unter Downloads.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin (09.03.2024) in der Europäischen Union ihre (Haupt-)Wohnung haben sowie die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen ("Auslandsdeutsche").

Voraussetzung für die Erteilung von Briefwahlunterlagen ist die Eintragung des Antragsstellers in das hiesige Wählerverzeichnis. Die Eintragung von hier gemeldeten Deutschen Wahlberechtigten erfolgt von Amts wegen, ebenso die Eintragung von Unionsbürgern, die bereits bei einer früheren Europawahl ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt haben. Alle übrigen Wahlberechtigten müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis spätestens 19. Mai 2024 stellen. Siehe hierzu die entsprechenden Dienstleistungen in diesem Portal!

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen