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Briefwahlantrag Online

Kurzbeschreibung

Hier können Sie Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 und für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 online beantragen.

Beschreibung

Die Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen werden in der Zeit vom 3. bis 23. August an alle Wahlberechtigten zugestellt. Wer danach immer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen!

Wer an den Kommunalwahlen durch Briefwahl teilnehmen will, kann den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy oder Tablet einscannen. Die sich öffnende Internetseite enthält dann bereits fast alle benötigten Angaben.

Wer keine Wahlbenachrichtigung zur Hand hat, kann gerne ab dem 4. August 2025 den nebenstehenden Link unter Onlinedienstleistung nutzen.

Für alle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlamtes unter der Rufnummer 02404/50-505 oder per Mail an wahlamt@alsdorf.de gerne zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten sind:

  • montags – freitags                            08:30 – 12:00 Uhr
  • montags                                              14:00 – 18:00 Uhr
  • dienstags – donnerstags                  14:00 – 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung.

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Ihre Unterlagen sollten innerhalb einer Woche zugestellt sein.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung aus organisatorischen Gründen nur bis Mitttwoch, 10. September 2025, 23:59 Uhr, möglich ist.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Ausländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Alsdorf ihren (Haupt-)Wohnsitz haben und spätestens am 29. August 2025 in Alsdorf gemeldet sind.

Voraussetzung für die Erteilung von Briefwahlunterlagen ist die Eintragung des Antragsstellers in das hiesige Wählerverzeichnis.

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen