Suche
A 30 - Rechtsamt
Kurzbezeichnung
A 30
Aktuelles
Wir sichern das rechtlich korrekte Handeln der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und garantieren damit die Gleichbehandlung aller sowie die Vermeidung von Willkür. Darüber hinaus vertritt die Stabsstelle 1 – Recht die Stadt vor den Gerichten im Klagefall.
Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
- Juristische Vertretung der Stadt Alsdorf
- Bearbeitung von Schadenersatzforderungen im Rahmen der Haftpflicht
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflege des Ortsrechts der Stadt Alsdorf
Gesetzliche Unfallversicherung
Schülerinnen und Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen versichert.
Versicherungsschutz besteht
- während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder Schulinformationstagen (z.B. Girls´Day bzw. Boys´Day),
- während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werden,
- auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule.
Alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sind während des Besuchs in erlaubnisbedürftigen Tageseinrichtungen über die Unfallkasse NRW versichert.
Unter Versicherungsschutz stehen auch die unmittelbaren Wege zum Ort der Betreuung und zurück.
Die Unfallanzeigen werden in der jeweiligen Schule oder Kindertagesstätte aufgenommen und der Unfallkasse NRW zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Ortsrecht der Stadt Alsdorf
Die Stadt Alsdorf verfügt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über ein umfassendes Ortsrecht, das unmittelbar für Alsdorfer Bürger geltendes Recht beinhaltet. Das Ortsrecht regelt die Dinge, die für uns „vor Ort“ wichtig und maßgeblich sind.
Um die dort hinterlegten Dokumente abzurufen, benötigen Sie den Adobe Reader oder ein ähnliches Programm zur Darstellung von PDF Inhalten.
Die Gemeindeordnung NW (GO NRW) wird als sog. „Kommunalverfassung“ bezeichnet und bildet die Gesetzesgrundlage für das Handeln auf der Gemeindeebene. Aus der GO NRW und anderen Gesetzen leitet die Stadt Alsdorf das Recht ab, ortsspezifische Vorschriften (Satzungen) zu erlassen. So regelt jede Stadt für sich die örtlichen Besonderheiten im Rahmen des Ortsrechts. Die vom Stadtrat beschlossene Hauptsatzung gilt dabei als die Stadtverfassung. Hierin sind weitere Grundzüge des kommunalen ortsspezifischen Rechts zusammengefasst. Für einzelne Teilbereiche werden darüber hinaus spezielle Satzungen erlassen, welche u. a. auch die Gebührenfestlegung beinhalten.
Prozessführung
Hauptaufgabe des Rechtsamtes ist die Prozessführung für die Stadt vor den verschiedenen Gerichten (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht etc.) und die Rechtsberatung für die Stadtverwaltung (z. B. beim Abschluss von Verträgen).
Regressverfahren
Zu den üblichen einfachen Schadensfällen in den Schulen, wie z.B. beschädigte Scheiben oder Türen durch Schüler, kommt es immer häufiger zu Regressverfahren, die durch Vandalismus - eingeschlagene Türen und Fenster bis hin zu Brandstiftung sowie Graffiti und Schmierereien - verursacht werden. Die Bearbeitung dieser schwerwiegenderen Fälle erfordert zeitweise eine Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die Verursacher werden ermittelt und zur Schadenswiedergutmachung herangezogen.
Schadenanzeige
Sollte Ihnen durch die Stadt Alsdorf aufgrund schuldhaften Handelns ein Schaden entstanden sein, so können Sie diesen beim Rechtsamt geltend machen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für alle öffentlichen Flächen, städt. Gebäude und städt. Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Alsdorf.
- z. B. Fahrbahn- und Gehwegunebenheiten, Schäden durch herabfallende Äste von städt. Bäumen, Schäden durch aufgeschleuderte Steine bei Freischneiderarbeiten.
- Das Rechtsamt klärt den Sachverhalt auf und leitet die Informationen an die Haftpflichtversicherung der Stadt weiter. Diese trifft dann eine Entscheidung über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch.
- Die Bearbeitung der Sache durch das Rechtsamt ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
- Bei Laubunfällen sind die §§ 2 und 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Alsdorf zu beachten. Ausdrücklich wird bei Glatteisunfällen auf „§ 4 Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht“ der vorgenannten Satzung verwiesen.
Versicherungen
Bei der Stadt Alsdorf bestehen für bestimmte Zielgruppen zusätzliche Versicherungen, die den Schutz der gesetzlichen Pflichtversicherungen sinnvoll ergänzen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich genauer über den Umfang dieser Versicherungen informieren. Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an die dort angegebenen Ansprechpartner.
- Amtl. betreute Personen
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der amtlich Betreuten Dritten gegenüber. Ansprüche der amtlich Betreuten untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der amtlich Betreuten gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die amtlich Betreuten.
-
- Bereitschaftspflege
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Pflegestelleninhaber aus ihrer Aufsichtspflicht und der in den Bereitschaftsstellen untergebrachten Personen. Gegenseitige Ansprüche der Pflegestelleninhaber und der untergebrachten Personen sind mitversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen.
-
- Betreutes Wohnen
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Rahmen der Maßnahme „Betreutes Wohnen“ untergebracht sind. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche Jugendlicher und junger Erwachsener gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
-
- Betriebspraktika / Betriebserkundungen
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer an Betriebspraktika/Betriebserkundungen.
-
- Ehrenamt
-
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher Personen, die, ohne in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Mitglied zu stehen, im Auftrage und nach Weisung des Mitgliedes ehrenamtlich tätig werden (z.B. Aufsichtspersonen, Hilfskräfte).
-
- Heimkinder
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Heimkinder Dritten gegenüber. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der Heimkinder gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Heimkinder, der Heimkinder untereinander und der Heime gegen die Kinder.
-
- Pflegekinder
-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Pflegeeltern aus ihrer Aufsichtspflicht und die der Pflegekinder. Gegenseitige Ansprüche der Pflegeeltern und Pflegekinder untereinander sind mitversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der Pflegekinder gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Pflegekinder.
-
- Schülergarderoben
-
Versichert sind Materialien, die von den Schülern zur Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht benötigt werden.
Dazu zählen u.a.:
- Kleidungsstücke, Schultaschen
- Fahrräder
- Mofas (Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen (z. B. Mobiltelefone), Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel sowie Scheck- oder Kreditkarten, Ausweise und Schlüssel.
-
- Zusatzunfallversicherung
-
Die Schüler-Unfallversicherung ist eine zusätzliche, sinnvolle Ergänzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Voraussetzung für eine Leistung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses.
Versichert sind:
- Schüler allgemeinbildender Schulen,
- Schüler an Berufs- und Fachschulen,
- Kinder in Kindergärten,
- Teilnehmer von Stadtranderholungen, Ferienfreizeiten, etc.,
- Teilnehmer an Schulfahrten
Versicherungsschutz besteht während der Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht, angeordneten schulischen Veranstaltungen, Kursen sowie für das jeweilige Wegerisiko.
-
Anschrift
- A 30 - Rechtsamt
- Rathaus Alsdorf
- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
Kontakt
-
Telefon: 02404 50-210
-
Fax: 02404 57999-210
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
---|---|---|
Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02404 50-231
-
E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Amtsleiterin
-
Telefon: 02404 50-210
-
E-Mail: annette.klingenberg@alsdorf.de
-