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A 21 - Stadtkasse

Kurzbezeichnung

A 21

Aktuelles

Die Stadtkasse als Teil der Finanzverwaltung verwaltet und tätigt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Stadt Alsdorf.

 

Aufgaben und Dienstleistungen der Stadtkasse sind:

  • Buchhaltung der Stadt Alsdorf und der VHS Nordkreis
  • Kalkulation der Finanzmittel, Liquiditätsplanung
  • Mahnung und Vollstreckung

 

Aufgaben, die im Produkt Zahlungsverkehr bearbeitet werden:

  • Zahlungsabwicklung
  • Mahnwesen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Lastschriftverfahren
  • Verwaltung von Mündelgeldern
  • Verwahrung von Wertgegenständen
  • Abwicklung von Gehalts-, Vergütungs- und Lohnzahlungen

Die Bankverbindungen der Stadt Alsdorf finden Sie >>hier.

 

Aufgaben, die im Produkt Vollstreckung bearbeitet werden:

 

Vollstreckung

Leisten Sie nach der Mahnung weiterhin keine Zahlung, werden die fälligen Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Hierdurch verursachen Sie nochmals zusätzliche Kosten, die Sie bezahlen müssen. Diese Kosten können ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden.

Gem. § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW hat die Stadt Alsdorf die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahrzunehmen. Sie ist daher neben der zwangsweisen Beitreibung eigener Forderungen der Stadt Alsdorf auch zuständig für die Beitreibung der Forderungen Dritter (Amts- / Vollstreckungsersuchen von anderen Städten und Gemeinden, GEZ, Kammern, Innungen, etc.).

Die Vollstreckung wird durch den Vollstreckungsinnendienst mit Zahlungsaufforderungen, mit Pfändungen von Einkommen, Pfändung von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie ggf. Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypotheken, Zwangsverwaltung) und weiteren Maßnahmen durchgeführt.

Der Vollstreckungsaußendienst sucht den Schuldner persönlich mit Vollstreckungsaufträgen über die jeweils zu vollstreckenden Forderungen der Stadt Alsdorf oder Forderungen Dritter auf und erwartet eine Barzahlung vor Ort. Im Rahmen des Außendienstes werden auch bewegliche Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge gepfändet.

 

 

Anschrift

  • A 21 - Stadtkasse
  • Rathaus Alsdorf
  • Hubertusstraße 17
  • 52477 Alsdorf

Kontakt

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Zuständige Kontaktpersonen