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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Beschreibung

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen  

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
  • Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

A 32 - Einwohnermeldeamt

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. 
 

Der Antrag ist formlos oder schriftlich möglich. Auch eine betreuende oder vertretende Person kann den Antrag stellen.

Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen