BIS: Suche und Detail

Personenstandsurkunden

Kurzbeschreibung

Beantragung von Personenstandsurkunden

Beschreibung

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Personenstandsurkunden können wie folgt beantragt werden:

  • online über das Bürgerportal (als Bezahlverfahren steht Ihnen giropay zur Verfügung)
  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@alsdorf.de (*)
  • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02404 50-213
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
Standesamt Alsdorf
Burgstraße 17
52477 Alsdorf


Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

*  Sollten Sie sich für die Anforderung per Email entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene Email-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das Standesamt.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch eventuelle Übersetzungen nicht erforderlich sind.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 12,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 6,00 €.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.