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Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Kurzbeschreibung
Information zur denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW
Beschreibung
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Alsdorf berät alle Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Sie ist insbesondere zuständig für:
- Eintragungen in die Denkmalliste,
- denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW,
- die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 40 DSchG NRW.
Darüber hinaus führt die Untere Denkmalbehörde die Denkmalliste, in der alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler der Stadt Alsdorf zusammengefasst sind.
Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW
Veränderungen an einem Baudenkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die Gemeinde fällt Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
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Zuständige Einrichtungen
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-488
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E-Mail: florian.preusse@alsdorf.de
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