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Gewerbe an-, um-, abmelden
Kurzbeschreibung
Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
Beschreibung
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbeanmeldung sowie Um- und Abmeldung eines bestehenden Gewerbe können Sie digital über das Gewerbe-Service-Portal.NRW vornehmen. Natürlich ist auch eine persönliche Vorsprache beim A32- Bürger- und Ordnungsamt möglich.
Benötigt werden:
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
- Bei juristischen Personen:
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
A32 - Bürger- und Ordnungsamt
Sie wollen ein Gewerbe betreiben, ummelden oder abmelden. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind bei:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter; die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), der gesetzliche Vertreter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
-
- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-238
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E-Mail: niklas.ganser@alsdorf.de
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiterin
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Telefon: 02404 50-229
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E-Mail: anne.vonameln@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-419
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E-Mail: nabil.mahroug@alsdorf.de
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