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Aufstellung eines Containers beantragen
Kurzbeschreibung
Antrag auf Ausnahme-/Sondernutzungsgenehmigung zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum.
Beschreibung
Hier kann eine Ausnahme-/Sondernutzungsgenehmigung zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum beantragt werden.
Dieser Antrag ist ausschließlich von der Container-Firma (Aufsteller) einzureichen!
§ 32 Abs. 1 StVO (Verkehrshindernisse)
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
§ 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen.
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vorher gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Seiten 2 und 3 des Antragsformulars.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
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Zuständige Einrichtungen
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-405
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-223
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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