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Bewohnerparkausweis

Kurzbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen mit Hauptwohnsitz melderechtlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen:

  • Broicher Straße 33 - 81 und 14 - 56
  • Grenzweg 1 - 29 und 2 - 46
  • Jülicher Straße 128 - 184 und 113 - 163

Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kfz.

Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:

  1. Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
  2. Broicher Straße im Bereich der Hausnummern 35 - 75
  3. Jülicher Straße im Bereich der Hausnummern 140 - 172 und 113 - 155

§ 46 Absatz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen:

  • 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
  • 4b. von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Antrag (siehe Download)

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Anfallende Gebühren für einen Bewohnerparkausweis betragen 132,00€.

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