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Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Beschreibung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen mit Hauptwohnsitz melderechtlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen:
- Broicher Straße 33 - 81 und 14 - 56
- Grenzweg 1 - 29 und 2 - 46
- Jülicher Straße 128 - 184 und 113 - 163
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kfz.
Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:
- Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
- Broicher Straße im Bereich der Hausnummern 35 - 75
- Jülicher Straße im Bereich der Hausnummern 140 - 172 und 113 - 155
§ 46 Absatz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen:
- 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
- 4b. von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Antrag (siehe Download)
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Anfallende Gebühren für einen Bewohnerparkausweis betragen 132,00€.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-405
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-223
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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