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Halterdaten im KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung ändern

Kurzbeschreibung

Informationen zur Änderung der Halterdaten im KFZ-Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1)

Beschreibung

Nach einem Umzug (An- oder Ummeldung) ist es erforderlich, auch den KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung (Teil 1) auf die neue Anschrift zu ändern. Zuständig hierfür ist das Straßenverkehrsamt.

Bei Umzügen innerhalb der StädteRegion Aachen kann die Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung (Teil 1), bei der An- oder Ummeldung, auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Alsdorf geändert werden.

Benötigt werden:

  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung (Teil 1)
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass

 

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

  • 10,80 €

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen