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Verlust Ausweisdokumente
Kurzbeschreibung
Verhalten bei Verlust von Ausweisdokumenten
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt zwei Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.
Dies gilt für folgende Ausweisdokumente:
- Kinderausweises nach alten Muster
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
-
- Telefon:
02404 50361 - Fax:
02404 57999361 - E-Mail:
meldeamt@alsdorf.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-361
-
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-249
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-277
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-275
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-276
-
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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