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Verlängerung / Beantragung Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Als registrierter Nutzer können Sie hier einen Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises stellen.
Die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e, Artikel 4 Nr. 2 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), § 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) , § 60 ff SGB I. Soweit Sie vom Angebot der Datenbeschaffung durch die zuständige Stelle Gebrauch machen, ist Rechtsgrundlage hierfür Ihre Einwilligung am Ende dieses Antragsvordrucks. Die weitere Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 67 SGB X. Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus § 60 Absatz 1 (Obliegenheit) Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die Feststellung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ganz oder teilweise versagt werden, soweit deren Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.
Wenn sich Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflege-, Betreuungsgutachten, EKG-, Labor- und Röntgenbefunde - keine Röntgenbilder-) in Ihrem Besitz befinden, die nicht älter als 2 Jahre sind, reichen Sie diese bitte zusammen mit dem Antrag ein.
Falls oder soweit Sie keine Unterlagen beifügen, werden diese entsprechend Ihrer Einverständniserklärung am Ende des Antragsvordrucks von den von Ihnen benannten Stellen und Personen beigezogen.
A 50 - Sozialamt
Um sachgerecht über diesen Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie benötigt.
Bitte füllen Sie den Antragsvordruck sorgfältig - möglichst in Maschinen- oder Blockschrift - aus. Beachten Sie hierbei bitte auch die Erläuterungen ab der sechsten Seite dieses Vordrucks und vergessen Sie nicht, den Antrag auf der fünften Seite zu unterschreiben.
Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch während der Sprechstunden oder nach vorheriger Vereinbarung an die für Sie zuständige Stelle.
Für die bloße Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Ausweises ist dieser Antrag nicht erforderlich.
Sofern der im Antragsvordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, führen Sie bitte Ihre Angaben auf einem gesonderten Blatt fort.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- A 50 - Sozialamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-308 - E-Mail:
sozialamt@alsdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-253
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E-Mail: frank.vogel@alsdorf.de
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